OCT zur Überwachung jetzt teilweise Kassenleistung

01.10.2019 07:23
von Dr. Daniel Kaufmann

Ab dem 1.10.2019 übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen einen wichtigen Teil der OCT-Untersuchungen zur Therapieüberwachung

Sie ist das zentrale Rückgrat der Therapiesteuerung bei den intravitrealen Injektionen: die Okuläre Kohärenztomographie (OCT). Bisher war die Untersuchung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wurde daher von einigen Krankenversicherungen im Rahmen sogenannter "Verträge" übernommen.

Jetzt ist die Leistung in folgendem Umfang im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten:

  • Wenn die Therapie wegen Diabetes oder altersbedingter Makuladegeneration (AMD) erfolgt - leider (noch?) nicht bei Venenverschlüssen oder den sogenannten "seltenen Injektionen".
  • Maximal 6 Untersuchungen je Auge und Kalenderjahr - falls weitere OCT erforderlich sind, bleiben sie individuelle Gesundheitsleistungen.
  • Zeitliche Mindestabsände zur letzten Injektion oder Untersuchung sind einzuhalten.

Zurück